Sachverständige sprechen sich für Gedenkstätte aus
Am 21. Mai 2012 veranstaltete im Sächsischen Landtag der Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien eine Anhörung zum „Gesetz
zur Änderung des Sächsischen Gedenkstättenstiftungsgesetzes". Dabei empfahlen Sachverständige, den Bau des ehemaligen
Kaßberg-Gefängnisses als Gedenkstätte zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Nicht wegen seiner Nutzung als
MfS-Untersuchungshaftanstalt, sondern wegen eines Alleinstellungsmerkmales und der bundesweiten Relevanz dieses
authentischen Ortes. Denn dieses Gefängnis haben fast alle politischen Häftlinge durchlaufen, die die SED-Führung an die Bundesrepublik
verkauft hat.
Das Wortprotokoll der Anhörung zum Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gedenkstättenstiftungsgesetzes sowie die Stellungnahmen und
Präsentationen der Sachverständigen Prof. Dr. Bernd Faulenbach, Hartmut Fournés, Prof. Dr. Günther Heydemann, Solvejg Höppner, Tobias
Hollitzer, Dr. Anna Kaminsky, Stephan J. Kramer, Jens Nagel, Dr. Albin Nees, Siegfried Reiprich, Romani Rose, Prof. Dr. Joachim Scholtyseck,
Dr. Rolf Surmann, Prof. apl. Dr. Wolfgang Wippermann und Mischa Woitschek:
Link zum Wortprotokoll der Anhörung (https://www.stsg.de/cms/node/1984)