Gedenkstättenstiftungsgesetz ohne Kaßberg-Gefängnis
"Chemnitzer Kaßberg wird keine Gedenkstätte" so ist seit kurzem auf der Intenetseite des MDRzu lesen.
Wenngleich der Sächsische Landtag das Kaßberg-Gefängis tatsächlich nicht in das Gedenkstättenstiftungsgesetz aufgenommen hat, so ist diese Meldung doch eine grobe Verkürzung eines komplexen Sachverhalts. Selbstverständlich wird das Chemnitzer Kaßberg-Gefängnis eine Gedenkstätte werden. Das hat der Sächsische Landtag schließlich bereits im November 2011 beschlossen und daran arbeiten wir als Verein mit aller Kraft. Dazu motiviert uns nicht zuletzt der enorme Zuspruch, den wir anlässlich der letzten Museumsnacht erfahren haben. Am 17. Oktober 2012 hat das Parlament mit den Stimmen der CDU/FDP-Koalition sowie den Oppositionsfraktionen von SPD und Grünen lediglich eine Überarbeitung des jahrelang umstrittenen Gesetzes zur Errichtung der Stiftung Sächsische Gedenkstätten beschlossen. Zuvor hatte der zuständige Landtagsausschuss am Montag, den 8. Oktober 2012, den entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. In der Beratung sprachen sich trotzdem Abgeordnete mehrerer Fraktionen sowie auch die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst für die Einrichtung einer Gedenkstätte auf dem Kaßberg aus. Wir dokumentieren hier Auszüge aus der Beschlussempfehlung und aus dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien: Die Sprecherin der SPD-Fraktion „hätte sich darüber hinaus gewünscht, dass die Option einer Aufnahme der Gedenkstätte Kaßberg Chemnitz in den Kreis der institutionell zu fördernden Gedenkstätten fraktionsübergreifend noch einmal diskutiert worden wäre". Die Fraktion GRÜNE „unterstütze die von mehreren Sachverständigen vorgeschlagene Aufnahme der Gedenkstätte Kaßberg in die Reihe der institutionell zu fördernden Gedenkstätten." Die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst versicherte, „im Zuge der neuen Entwicklungen an der Gedenkstätte Kaßberg sei eine künftige Förderung denkbar". Landtagsdrucksache 5/8625 |
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