wissenschaftlicher Beirat
In Paragraf 11 unserer Satzung heißt es:
- 1. Es kann ein Beirat zur politischen und wissenschaftlichen Begleitung der Arbeit des Vereins installiert werden.
- 2. Dem Beirat gehören mindestens zwei und höchstens fünf Mitglieder an, die einzeln durch den Vorstand berufen und abberufen werden können.
- 3. Der Beirat gibt sich selbst eine Satzung.
Zum wissenschaftlichen Beirat gehören: