wissenschaftlicher Beirat

In Paragraf 11 unserer Satzung heißt es:

  • 1. Es kann ein Beirat zur politischen und wissenschaftlichen Begleitung der Arbeit des Vereins installiert werden.
  • 2. Dem Beirat gehören mindestens zwei und höchstens fünf Mitglieder an, die einzeln durch den Vorstand berufen und abberufen werden können.
  • 3. Der Beirat gibt sich selbst eine Satzung.

Zum wissenschaftlichen Beirat gehören: